Opferberatung an der Uni: «Es war, als wartete man auf einen schlimmeren Übergriff, bevor man reagiert»

Seit Jahren berichten Betroffene von unsensiblen Reaktionen und fehlender Unterstützung durch die Anlaufstelle für sexuelle Belästigung. Kürzlich kam es zu einer Protestaktion.

Fotos: Urs Jaudas, Eigene

«Opferschutz statt Imageschutz» oder «Wie viele Fälle braucht ihr noch?» steht auf den farbigen Schildern, die Universitätsangehörige in der Aula der Universität Zürich (UZH) hochhalten. Über 50 Personen protestierten Ende Mai, weil die universitäre Anlaufstelle für sexuelle Belästigung Betroffene nicht genügend unterstütze. Anlass der Protestaktion war ein Podium zu sexualisierter Belästigung und Gewalt an Hochschulen.

Auf dem Podium war unter anderem die Präsidentin der Kommission für das Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung (RSB) an der UZH, die die Anlaufstelle seit 19 Jahren im Ehrenamt führt. Sie war Professorin für Strafrecht, ist aber seit Anfang Jahr emeritiert. Die Anlaufstelle führt sie weiterhin. Ihr Stellvertreter übernimmt nur in Ausnahmefällen eine Untersuchung, ansonsten ist sie weitgehend allein zuständig.

Betroffene fühlten sich nicht ernst genommen

Eine, die die Anlaufstelle kritisiert, ist Elena (Name geändert). Als sie an der UZH arbeitete, hat ein Mann sich ihr gegenüber an ihrem Arbeitsplatz an der Universität wiederholt aufdringlich verhalten. Im Gespräch mit Kolleginnen stellt sich heraus: Sie war nicht die einzige, die von diesem Mann belästigt wurde. Obschon alle Betroffenen den Kontakt explizit ablehnten, hat der Täter sie wiederholt in deren Büros oder in der Universitätsbibliothek aufgesucht und sie per E-Mail und Post kontaktiert. Zum Schutz ihrer Privatsphäre und um weitere unangemessene Reaktionen des Täters zu verhindern, möchte Elena keine Einzelheiten zu den Vorfällen veröffentlichen und nicht ihren richtigen Namen nennen.

Elena suchte Hilfe bei der universitären Anlaufstelle. Doch bereits beim Erstgespräch schien es ihr, dass die Leiterin ihr kaum zuhöre. Sie habe das Erlebte wiederholt erzählen müssen, sagt Elena: «Ich habe mich überhaupt nicht ernst genommen gefühlt.» Laut Elena habe die Leiterin der Anlaufstelle wenig sensibel reagiert und erklärt, dass sie aus rechtlicher Sicht nichts unternehmen könne: An Elenas Fall sei «zu wenig Fleisch am Knochen». Psychologische oder weitere Unterstützung habe die Frau ihr wochenlang keine angeboten, sagt Elena.

Stattdessen informierte die Leiterin der Anlaufstelle Elena darüber, dass sie den Beschuldigten nur konfrontieren könne, wenn sie ihm gegenüber Elenas Namen nennen dürfe. Elena willigte ein. In der Folge habe sie von der Anlaufstelle aber keine Informationen über das weitere Vorgehen erhalten, sagt sie. Wann es zu einem Gespräch mit dem Beschuldigten kommen würde, wusste sie nicht: «Manchmal kam es mir vor, als warte man auf einen schlimmeren Übergriff, bevor man reagiert.»

Währenddessen war der Beschuldigte weiterhin in den Räumlichkeiten des Instituts unterwegs: «Es war so unangenehm, ihm gegenüberzustehen und nicht sicher zu sein, ob die Anlaufstelle bereits mit ihm gesprochen hat», sagt Elena. Verbindliche Abmachungen zum Vorgehen habe es mit der Anlaufstelle nie gegeben, obwohl Elena dies mehrfach gewünscht habe. «Es fehlt komplett an Sensibilisierung im Umgang mit Betroffenen von sexueller Belästigung», sagt Elena.

Gegenüber dieser Redaktion beurteilen auch weitere Betroffene die Kommunikation mit der Leiterin der Anlaufstelle als «schwierig» und werfen ihr einen «unsensiblen Ton» vor. Die Professorin habe ihnen etwa geraten, in Zukunft entschlossener «Nein» zu sagen.

Beschwerden beim Studierendenverband der Universität Zürich

Die Kritik an der Anlaufstelle ist nicht neu: Beim Studierendenverband VSUZH haben sich seit 2022 13 Personen gemeldet, die sich über die Anlaufstelle beschwerten, wie das Co-Präsidium auf Anfrage mitteilt. Seraina Eisele war bis im letzten Herbst Co-Präsidentin des VSUZH: Sie hat mehrere Personen begleitet, die negative Erfahrungen gemacht haben mit der universitären Anlaufstelle. 

Als eines der grössten Probleme sieht Eisele, dass die Anlaufstelle eine rein rechtliche Perspektive einnehme: «Es geht darum, Täter zu sanktionieren, nicht Opfer zu schützen», sagt sie. Das Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung sehe kaum Schutzmassnahmen für Betroffene vor.

Im Gegenteil: Eisele berichtet von einem Fall, in dem die Anlaufstelle die beschuldigte Person mit den Vorwürfen einer Betroffenen konfrontierte – ohne deren Einverständnis. Einmal habe die Leiterin der Anlaufstelle eine Betroffene eines sexuellen Übergriffs auch gefragt, ob sie sich das Erlebte nicht einbilde, behauptet Eisele.

Arbeitsgruppe verlangte Anpassungen

Eisele war mitverantwortlich für die Protestaktion Ende Mai. «Die Zustände bei der Anlaufstelle sind unhaltbar», erklärte sie in einer kurzen Rede, und: «Wir machen diese Aktion, weil es so nicht mehr weitergehen kann.»

2024 rief Eisele innerhalb der universitären Gleichstellungskommission eine Arbeitsgruppe ins Leben, um Empfehlungen an die Erweiterte Universitätsleitung auszuarbeiten. Kurzfristig müsse das Angebot der Anlaufstelle gemäss der Arbeitsgruppe niederschwelliger werden. Auf der Website müsse klarer ersichtlich sein, welche Möglichkeiten und Rechte Betroffene haben. Langfristig forderte die Arbeitsgruppe von der UZH eine komplette Überarbeitung des Reglements zum Schutz vor sexueller Belästigung, das aus 2007 stammt. «Das Reglement muss dringend nach einem opferzentrierten Fokus hin überarbeitet werden und die Reform des Sexualstrafrechts berücksichtigen», sagt Eisele.

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe wurden von der universitären Gleichstellungskommission abgenommen, gelangten aber nicht bis zur Universitätsleitung. Einzelne Kommissionsmitglieder hätten dies verhindert, sagt Eisele.

Statt dass die Gleichstellungskommission einen offiziellen Antrag an die Erweiterte Universitätsleitung stellte, trafen sich Vertreter zum unverbindlichen Gespräch mit der Leiterin der Anlaufstelle. Eisele als Leiterin der Arbeitsgruppe durfte nicht am Gespräch teilnehmen. Während der Protestaktion an der Podiumsdiskussion sprach sie in diesem Zusammenhang von «institutioneller Gewalt». Sie übergab der Leiterin der Anlaufstelle die Forderungen der Arbeitsgruppe, von denen bisher keine umgesetzt wurde.

Die Leiterin reagierte auf die Störaktion gefasst. Die Kritikpunkte seien ihr bekannt, sagte sie direkt im Anschluss an die Protestaktion vor dem Publikum. Die Schuld wies sie jedoch von sich: «Die Anlaufstelle anzupassen, ist Aufgabe der Uni, nicht meine Aufgabe.» 

Universität Zürich hält Kritik für unbegründet

Mit den Vorwürfen Elenas und anderer Betroffener konfrontiert, teilt die Medienstelle der Universität Zürich mit, sie könne zu konkreten Fällen keine Stellung nehmen.

Zu den Forderungen der Arbeitsgruppe um Seraina Eisele schreibt die Medienstelle: Die Universität habe in den letzten Jahren bereits wichtige Schritte unternommen, um die Strukturen der Anlaufstelle weiterzuentwickeln. Die Universitätsleitung investiere weiterhin in die Überarbeitung der Anlaufstelle, sofern die finanziellen Mittel dies erlaubten: Die Website werde zurzeit angepasst, und die Universitätsleitung habe kürzlich genehmigt, das Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung zu überarbeiten.

Die Kritik an der Leiterin hält die Universität für unbegründet: «Die Kommission RSB behandelt sämtliche Anfragen von betroffenen Personen mit höchster Priorität, Sorgfalt und Ernsthaftigkeit.» Laut Medienstelle der UZH legen die Kommission sowie die untersuchende Person Wert auf «Sensibilität und eine respektvolle Gesprächsführung» und nehmen «das Bedürfnis nach Schutz und Anonymität sehr ernst». Wer betroffen sei, hätte einen prioritären Zugang zum Unterstützungsangebot der psychologischen Beratungsstellen.

Alle neun Kommissionsmitglieder arbeiten unentgeltlich

Auf Nachfrage teilt die Medienstelle ausserdem mit: Die Antworten seien gemeinsam mit der kritisierten Leiterin der Anlaufstelle verfasst worden, sie selber wolle persönlich nicht zusätzlich Stellung nehmen.

Der Universität ist ausserdem wichtig zu betonen, dass die Anlaufstelle nicht nur aus der untersuchenden Person bestehe – auch wenn sie gegenüber Betroffenen in Erscheinung trete: «Die Anlaufstelle wird durch die Kommission RSB getragen, die aus neun Mitgliedern besteht – darunter Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen der Universität. Diese bringen juristische, ethische und beratungspraktische Fachkompetenz mit und lassen verschiedene Sichtweisen und Schwerpunkte in die Arbeit der Kommission einfliessen», schreibt die UZH-Medienstelle. Genauso wie die Stellenleiterin und ihr Stellvertreter üben sie ihre Arbeit für die Anlaufstelle unentgeltlich aus.

Dass die Ansprechpersonen einer Anlaufstelle für sexuelle Belästigung ihre Ämter neben einer anderen Tätigkeit an der Universität wahrnehmen, ist an mehreren Schweizer Universitäten so. Es gibt aber auch andere Beispiele: Die Universität Basel beschäftigt zwei fest angestellte Beraterinnen für sexuelle Belästigung, die Universität St. Gallen eine.

An der Universität Zürich hat nur die Geschäftsführerin der Kommission Schutz vor sexueller Belästigung Stellenprozente. Dies bei einem Gesamtbudget von knapp 1,7 Milliarden Franken und 28’000 Studierenden sowie 10’000 Mitarbeitenden.

Die Anlaufstelle der Universität Zürich hat letztes Jahr 40 Fälle behandelt. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Auch Elena würde sich heute nicht mehr dort melden. «Als ich versucht habe, für meine Rechte einzustehen, wurde mir das Gefühl gegeben, ich solle nicht so schwierig tun», sagt sie rückblickend. Der Austausch mit der Anlaufstelle habe sie viel Energie gekostet – mehr noch als die eigentlichen Vorfälle.